Das Aktienrecht überlässt es dem Unternehmen, alle Aktionäre gleich zu behandeln oder an verschiedene Aktionäre unterschiedliche Arten von Aktien auszugeben. Insbesondere unterscheidet man dabei zwischen Stamm- und Vorzugsaktien.
Die häufigsten Vorzugsaktien, die Dividendenvorzugsaktien, beinhalten zwar im Gegensatz zu den Stammaktien kein Stimmrecht des Aktionärs bei der Hauptversammlung, dafür haben Sie jedoch als Vorzug in der Regel eine höhere Dividende als die Stammaktien und einen Nachzahlungsanspruch bei einem Ausfall der Dividende.
Des Weiteren werden Aktien nach ihrer Übertragbarkeit in Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien unterschieden.
Inhaberaktien lauten auf den jeweiligen Inhaber, d. h. derjenige der die Aktie in den Händen hält, kann die Rechte daraus geltend machen. Die Übertragung erfolgt durch Einigung und Übergabe.
Namensaktien lauten dahingegen auf den Namen des Berechtigten, der im sogenannten Aktienregister eingetragen ist. Nur diese oder eine weitere berechtigte Person können die Rechte aus der Aktie geltend machen. Die Übertragung erfolgt durch Einigung, Übergabe der indossierten Aktie und Eintragung im Aktienbuch. Für das Unternehmen hat dies den Vorteil, das es bei Namensaktien seine Aktionäre und ihre Anteile kennt. Zwingend vorgeschrieben ist die Verwendung von Namensaktien in Deutschland zum Beispiel bei Luftverkehrsgesellschaften (z. B. bei der Lufthansa AG).
Vinkulierte Namensaktien lauten ebenfalls auf einen bestimmten Berechtigten. Nur dieser kann allerdings die Rechte aus der Aktie geltend machen und die Übertragung der Aktie erfolgt nicht nur durch Einigung, Übergabe der indossierten Aktie und Eintragung im Aktienbuch, sondern darüber hinaus ist auch die Zustimmung des Vorstandes erforderlich. Die Vinkulierung von Namensaktien wird demnach eingesetzt, um unerwünschte Aktionäre (beispielsweise Konkurrenten) vom Kauf der Aktien auszuschließen. Für Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, hat sich die Vinkulierung in den letzten Jahren jedoch als rechtlich problematisch erwiesen, da der Handel an der Börse im Widerspruch zum Wunsch nach Kontrolle über die Aktionärsstruktur steht. Durch eine Globalzustimmung muss das Unternehmen nicht jedem einzelnen Geschäft zustimmen.
Zusätzlich ist zwischen jungen Aktien und alten Aktien zu unterscheiden.
Die junge Aktie wird infolge einer Kapitalerhöhung angeboten. Bis zur vollen Dividendenberechtigung wird sie von den alten Aktien getrennt.
Verschiedene Formen der Aktie können gemischt werden, so können z.B. Vorzugsaktien in Form von Inhaberaktien und Stammaktien als vinkulierte Namensaktien ausgegeben werden.
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